Allgemeine Geschäftsbedingungen des Rendez-vous des amis, Catering und Partyservice
Die von uns ausgeführten Aufträge und Lieferungen unterstehen den nachstehenden Bedingungen. Abweichende Bedingungen, insbesondere solche, die in allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden enthalten sind, sind nur gültig, wenn sie vorgehend schriftlich vereinbart worden sind.
Allgemeines
Das Catering und Partyservice Rendez-vous des amis erbringt für den gebuchten Anlass gegenüber dem Kunden das bestellte Essen und Dienstleistungen. In keiner Form übernimmt es die Funktion des Veranstalters. Der Veranstalter ist stets der Kunde oder der Auftraggeber und somit verantwortlich für den geordneten Ablauf des Anlasses. Insbesondere kann keine Haftung für Schäden im Zusammenhang mit der Organisation des Anlasses, dem Unternehmen Rendez-vous des amis übertragen werden.
Der Kunde/Veranstalter hat für eine genügende Versicherungsdeckung für Sach- und Personenschäden zu sorgen.
Bestellung
Ein Auftrag gilt als bestätigt sobald die gegenseitige Willensäusserung ausgesprochen wurde. Durch Gegenzeichnung der Auftragsbestätigung erklärt sich der Kunde mit unseren Bedingungen und Konditionen einverstanden.
Änderungen der Bestellung (Personenzahl, Menü etc.) können bis zu 24 Stunden vor dem Anlass entgegengenommen werden.
Werden weniger Personen bestellt als tatsächlich am Anlass anwesend sind und ungenügend Speisen vorhanden, kann dafür nicht das Unternehmen Rendez-vous des amis verantwortlich gemacht werden.
Anzahlungen:
Bei Aufträgen bis Fr. 4’000.–, verrechnen wir bei Auftragserteilung eine erste Anzahlung von 60 %, zahlbar bis 10 Tage vor dem Anlass. Die definitive Abrechnung mit Anpassung des Getränkekonsums wird nach dem Anlass ausgestellt und ist zahlbar innert 30 Tage.
Für grössere Aufträge ab Fr. 4‘000.–, verrechnen wir bei Auftragserteilung eine erste Anzahlung von 80 %, zahlbar bis 10 Tage vor dem Anlass. Die definitive Abrechnung mit Anpassung des Getränkekonsums wird nach dem Anlass ausgestellt und ist zahlbar innert 30 Tage
Wird die Anzahlung nicht fristgerecht beglichen besteht die Berechtigung den Auftrag als nichtig zu beachten.
Leistungen
Wir verpflichten uns, den Anlass in sorgfältiger Weise durchzuführen. Bei der Auswahl von Speisen und Getränken legen wir Wert auf eine einwandfreie Qualität. Wir helfen bei der Organisation des Anlasses und übernehmen die notwendige Koordination der beteiligten Zulieferer. Wir führen die Regie zusammen mit dem Gastgeber oder die zugeordnete Verantwortliche Person während des Gesamtanlasses, sofern dies mit dem Auftraggeber vereinbart wurde.
Rücktritt vom Auftrag
Ein Rücktritt vom Auftrag hat schriftlich zu erfolgen. Es werden folgende Anteile verrechnet:
Ab 4 bis 1 Woche vor Auslieferung 40 % des Auftragssumme
Unter einer Woche 80 % der Auftragssumme
Ab 24 Stunden vor dem Anlass 100 % der Auftragssumme
Werden uns Kreditmindernde Umstände des Kunden bekannt oder kommt dieser seinen bisherigen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, sind wir berechtigt vom Auftrag zurückzutreten.
Preise
Alle Preise verstehen sich pro Person und Einheit, ohne Geschirr, Mobiliar, Service und exklusiv Mehrwertsteuer. Lieferungs- und Transportkosten sind bis in einem Umkreis von 10 km ab Hauptsitz inbegriffen.
Darüber wird für die Fahrt, hin und zurück, Fr. 1.90 pro km verrechnet.
Die angegebenen Preise sind Richtpreise für Gruppen bis 50 Personen und können je nach Personenzahl und örtliche Gegebenheit variieren
Sonntag und an allgemeinen Feiertagen wird pro Person ein Sonntagszuschalg von Fr. 2.– verrechnet.
Liefertermine
Wir werden das Möglichste tun, um Ihren Termin Zeitlich einzuhalten, behalten uns aber vor, bei Unfall, Krankheit, Maschinendefekten oder anderen Fällen höherer Gewalt, die Lieferfrist zu verlängern. Die mit dem Kunden vereinbarten Liefer- und Service-Zeiten sind in jedem Fall als blosse Richtzeiten zu verstehen. Wir übernehmen keine Haftung für verspätete Anlieferungen und Verzögerungen im Ablauf des Anlasses und der Kunde kann gestützt darauf auch, keinen Abzug von Rechnungsbetrag geltend machen. Kann der gewünschte Liefertermin nicht eingehalten werden, werden Sie nach Möglichkeit durch uns benachrichtigt.
Transport / Ausnahmebewilligungen / Parkmöglichkeiten
Der Transport wird von uns organisiert und ausgeführt. Ausnahmebewilligungen wie Sonntags- und Nachtfahrtbewilligungen, Spezialbewilligungen zum Befahren von Privatstrassen müssen vom Auftraggeber eingeholt werden und uns eine Woche vor dem Anlass vorgewiesen werden. Kosten für Bahn, Lift, Hubgeld für Stapler vor Ort oder Transport durch Dritte gehen ebenfalls zu lasten des Kunden. Parkmöglichkeiten für unsere Fahrzeuge muss vorhanden sein. Es ist wichtig, dass diese Transportmittel direkt bei der Cateringküche (Halle/Zelt) abgestellt werden können. Parkbewilligungen und Parkmöglichkeiten werden bei Lokalen, welche nicht von uns organsiert werden, vom Kunden organisiert. Allfällige Parkgebühren werden dem Kunden verrechnet
Lieferung
In der Lieferung sind keine Stockwerkwechsel oder grössere Ausladedistanzen inbegriffen. Für erschwerte Anlieferung/Abtransport oder Aufstellen/Abbauen Ihrer Bestellung fallen zusätzliche Kosten an. Fr. 10.– pro Viertelstunde.
Service
Pro Servicemitarbeiter und Stunde berechnen wir Fr. 25.–
Auf- und Abbau sowie die Reisezeit gelten als Arbeitszeit.
Ab 11 Personen benötigen wir 1 Servicemitarbeiterin
Ab 21 Personen benötigen wir 2 Servicemitarbeiterinnen
Ab 41 Personen benötigen wir 3 Servicemitarbeiterinnen
Beizug einer Drittperson
Das Catering und Partyservice Rendez-vous des amis ist berechtigt, falls nach eigenem Ermessen notwendig, die Erfüllung der Vertragsverbindlichkeiten durch einen Dritten selbständig vornehmen zu lassen oder einen Dritten beizuziehen. Der Dritte muss in gleicher oder ähnlicher Weise in der Lage sein, den Auftrag auszuführen. Wir verpflichten uns in diesen Fällen zur sorgfältigen Auswahl und Instruktion des Dritten.
Reklamationen
Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Einwände oder Mängel gegen die Leistungen während oder unmittelbar nach dem Anlass geltend zu machen. Danach gelten sämtliche Leistungen als genehmigt. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden ist auf jeden Fall ausgeschlossen. Spätere Reklamationen sind nicht nachvollziehbar und werden von uns nicht anerkannt.
Rechnung
Alle unsere Leistungen werden gemäss der Auftragsbestätigung verrechnet. Die Rechnung ist sofern nichts anderes vereinbart wurde ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen zu begleichen. Bei Zahlung bis 30 Tage vor dem Anlass, gewähren wir 2 % Skonto. Bei Zahlung innert 10 Tage nach Schlussrechnung, gewähren wir 2 % Skonto. Nach Ablauf der Zahlungsfirst werden 5 % Verzugszins verrechnet.
Material
Das von uns gelieferte Material ist unser Eigentum, es kann weder veräussert, belehnt noch verpfändet werden. Das Material ist nicht gegen Diebstahl versichert, bei Entwendung von unserem Eigentum, haftet der Kunde.
Gerichtstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Ansprüche ist Hochdorf/LU
Rendez-vous des amis
Tel. +41 79 542 76 83
Catering und Partyservice Email: info@rdv-des-amis.ch
Chriesipark 5
6294 Ermensee
Ermensee, den 1. Oktober 2022